Thurgauer Hundegesetz

Das Thurgauer Hundegesetz schreibt vor, dass, wer einen Hund mit einem Erwachsenengewicht von mindestens 15 Kilogramm hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen muss.
Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst für alle neu erworbenen Hunde einen Kurs mit mindestens zehn Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter des Hundes zulässt, einen Welpenkurs.
Diese müssen mit dem eigenen Hund innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb des Hundes absolviert werden.
Unsere Kurse entsprechen den neuen Verordnungen des Kanton Thurgau und können somit zeitlich frei gewählt werden.